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philipp 2024-02-28 12:08:07 +01:00
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@ -59,7 +59,7 @@ Geb. Datum: & Staatsangehörigkeit: \\[5.3ex]
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Gleichzeitig erkläre ich, dass ich des Schwimmens kundig bin und mein Gesundheitszustand die Ausübung des Rudersports erlaubt. Ich bin weiters damit einverstanden, dass meine oben wahrheitsgemäß angegeben Daten zu den üblichen Zwecken innerhalb des Vereins und der Verbände, denen der Verein angehört, verwendet und verarbeitet werden dürfen.
Gleichzeitig erkläre ich, dass ich des Schwimmens kundig bin und mein Gesundheitszustand die Ausübung des Rudersports erlaubt. Ich bin weiters damit einverstanden, dass meine oben wahrheitsgemäß angegebenen Daten zu den üblichen Zwecken innerhalb des Vereins und der Verbände, denen der Verein angehört, verwendet und verarbeitet werden dürfen.
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@ -93,12 +93,12 @@ Tel.: & Handy: \\[5.3ex]
\begin{itemize}
\item Der Verein führt den Namen ``ASKÖ Ruderverein Donau Linz'' und gehört der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) an.
\item Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden kann. Sie haben die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags - dieser ist immer im 1. Vierteljahr eines jeden Jahres im Voraus fällig - verpflichtet. Mitglieder, die bis 31.03. eines Jahres den Mitgliedsbeitrag noch bezahlt haben, können nach einer schriftlichen Mahnung auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Abmeldungen sind jederzeit möglich, der Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr ist jedoch ausdrücklich zur Gänze zu bezahlen.
\item Entsprechend der Fahrordnung sollten bei Fahrten auf dem Wasser oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereines möglichst die Vereinsdress getragen werden. Diese besteht aus weißem Sportleibchen, mit roten Akzenten oder roten Leibchen mit weißen Akzenten sowie roter, weißer oder schwarzer Sporthose oder entsprechendem Trainingsanzug.
\item Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden kann. Sie haben die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags - dieser ist immer im 1. Vierteljahr eines jeden Jahres im Voraus fällig - verpflichtet. Mitglieder, die bis 31.03. eines Jahres den Mitgliedsbeitrag noch nicht bezahlt haben, können nach einer schriftlichen Mahnung auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Abmeldungen sind jederzeit möglich, der Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr ist jedoch ausdrücklich zur Gänze zu bezahlen.
\item Entsprechend der Fahrordnung sollte bei Fahrten auf dem Wasser oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereines möglichst die Vereinsdress getragen werden. Diese besteht aus weißem Sportleibchen, mit roten Akzenten oder roten Leibchen mit weißen Akzenten sowie roter, weißer oder schwarzer Sporthose oder entsprechendem Trainingsanzug.
\item Auf dem Vereinsgelände ist die Hausordnung zu beachten. ``Lass liegen, was nicht dir gehört'', ist unser oberster Grundsatz. Gefundene Gegenstände sind beim Hauswart abzugeben.
\item Bei der ersten Ausfahrt wenden Sie sich an den zuständigen Sportwart oder den diensthabenden Bootsmann. Er bringt Ihnen die Grundbegriffe über das Verhalten am Wasser bei.
\item Die Benützung der Boote ist nur im Rahmen der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Fahrordnung und der Festlegung des Vorstandes erlaubt.
\item Die Mitgliedschaft tritt nach entsprechenden Antrag und darauffolgenden Beschluss des Vorstandes in Kraft, kann jedoch auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall wird der Beitrittswerber schriftlich informiert.
\item Die Mitgliedschaft tritt nach entsprechendem Antrag und darauffolgenden Beschluss des Vorstandes in Kraft, kann jedoch auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall wird der Beitrittswerber schriftlich informiert.
\item Fotos, die im Zuge von Veranstaltungen oder gemeinsamen Ausfahrten aufgenommen werden, können zum Zweck der Vereinsarbeit online oder im Print verwendet werden.
\end{itemize}