diff --git a/main.tex b/main.tex index 8120311..8249d5e 100644 --- a/main.tex +++ b/main.tex @@ -94,7 +94,7 @@ Tel.: & Handy: \\[5.3ex] \begin{itemize} \item Der Verein führt den Namen ``ASKÖ Ruderverein Donau Linz'' und gehört der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) an. \item Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden erleiden kann. Sie haben die Satzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags - dieser ist immer im 1. Vierteljahr eines jeden Jahres im Voraus fällig - verpflichtet. Mitglieder, die bis 31.03. eines Jahres den Mitgliedsbeitrag noch bezahlt haben, können nach einer schriftlichen Mahnung auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Abmeldungen sind jederzeit möglich, der Mitgliedsbeitrag für das jeweils laufende Kalenderjahr ist jedoch ausdrücklich zur Gänze zu bezahlen. - \item Entsprechend der Fahrordnung sollten bei Fahrten auf dem Wasser oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereines möglichst die Vereinsdress getragen werden. + \item Entsprechend der Fahrordnung sollten bei Fahrten auf dem Wasser oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereines möglichst die Vereinsdress getragen werden. Diese besteht aus weißem Sportleibchen, mit roten Akzenten oder roten Leibchen mit weißen Akzenten sowie roter, weißer oder schwarzer Sporthose oder entsprechendem Trainingsanzug. \item Auf dem Vereinsgelände ist die Hausordnung zu beachten. ``Lass liegen, was nicht dir gehört'', ist unser oberster Grundsatz. Gefundene Gegenstände sind beim Hauswart abzugeben. \item Bei der ersten Ausfahrt wenden Sie sich an den zuständigen Sportwart oder den diensthabenden Bootsmann. Er bringt Ihnen die Grundbegriffe über das Verhalten am Wasser bei. \item Die Benützung der Boote ist nur im Rahmen der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Fahrordnung und der Festlegung des Vorstandes erlaubt.