This commit is contained in:
parent
b096ffe74d
commit
4cc684ea91
@ -31,12 +31,18 @@ name = "numbering"
|
||||
is_root = false
|
||||
match_function = "starts_with_number"
|
||||
|
||||
[[law.classifiers]]
|
||||
name = "dash"
|
||||
is_root = false
|
||||
match_function = "starts_with_dash"
|
||||
|
||||
[parser]
|
||||
remove_strings = [
|
||||
"<tab />",
|
||||
"<b>", "</b>",
|
||||
"<i>", "</i>",
|
||||
"<n>", "</n>",
|
||||
"""<ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">Zweyter Theil.</ueberschrift>""", # weird thing after § 858
|
||||
]
|
||||
|
||||
[[parser.replace_rules]]
|
||||
@ -49,7 +55,7 @@ replace_with = "-"
|
||||
|
||||
[[parser.replace_rules]]
|
||||
find = """<ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">Medizinische Behandlung</ueberschrift>"""
|
||||
replace_with = """<ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">I. Medizinische Behandlung</ueberschrift>"""
|
||||
replace_with = """<ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">- Medizinische Behandlung</ueberschrift>"""
|
||||
|
||||
[[parser.replace_rules]]
|
||||
find = """<ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">Zweyter Theil</ueberschrift><ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">des</ueberschrift><ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">bürgerlichen Gesetzbuches.</ueberschrift><ueberschrift typ="g1" ct="text" halign="c">Von dem Sachenrechte.</ueberschrift>"""
|
||||
|
@ -288,7 +288,7 @@ New_new_para_header: Vertretung in personenrechtlichen Angelegenheiten
|
||||
New_par: § 250.;{"Item":[{"List":[{"Text":"(1) Ein Vorsorgebevollmächtigter oder Erwachsenenvertreter darf in Angelegenheiten, die in der Persönlichkeit der vertretenen Person oder deren familiären Verhältnissen gründen, nur dann tätig werden, wenn"},{"List":[{"List":[{"Text":"1. diese von seinem Wirkungsbereich umfasst sind,"},{"Text":"2. die vertretene Person nicht entscheidungsfähig ist,"},{"Text":"3. nach dem Gesetz eine Stellvertretung nicht jedenfalls ausgeschlossen ist und"},{"Text":"4. eine Vertretungshandlung zur Wahrung des Wohles der vertretenen Person erforderlich ist."}]}]}]},{"Text":"(2) Gibt die vertretene Person zu erkennen, dass sie die geplante Vertretungshandlung ablehnt, so hat diese bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit zu unterbleiben, es sei denn, das Wohl der vertretenen Person wäre sonst erheblich gefährdet."},{"Text":"(3) In wichtigen Angelegenheiten der Personensorge hat ein Erwachsenenvertreter die Genehmigung des Gerichts einzuholen, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt."},{"Text":"(4) Das Recht der vertretenen Person auf persönliche Kontakte zu anderen Personen sowie ihr Schriftverkehr dürfen vom Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreter nur eingeschränkt werden, wenn sonst ihr Wohl erheblich gefährdet wäre."}]}
|
||||
New_new_para_header: Bemühung um Betreuung
|
||||
New_par: § 251.;{"Text":"Ein Erwachsenenvertreter ist nicht zur Betreuung der vertretenen Person verpflichtet. Ist sie aber nicht umfassend betreut, so hat er sich, unabhängig von seinem Wirkungsbereich, darum zu bemühen, dass ihr die gebotene medizinische und soziale Betreuung gewährt wird."}
|
||||
New_header: I. Medizinische Behandlung
|
||||
New_header: - Medizinische Behandlung
|
||||
New_new_para_header: a) entscheidungsfähiger Personen
|
||||
New_par: § 252.;{"Item":[{"Text":"(1) In eine medizinische Behandlung kann eine volljährige Person, soweit sie entscheidungsfähig ist, nur selbst einwilligen. Eine medizinische Behandlung ist eine von einem Arzt oder auf seine Anordnung hin vorgenommene diagnostische, therapeutische, rehabilitative, krankheitsvorbeugende oder geburtshilfliche Maßnahme an der volljährigen Person. Auf diagnostische, therapeutische, rehabilitative, krankheitsvorbeugende, pflegerische oder geburtshilfliche Maßnahmen von Angehörigen anderer gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe sind die §§ 252 bis 254 sinngemäß anzuwenden."},{"Text":"(2) Hält der Arzt eine volljährige Person für nicht entscheidungsfähig, so hat er sich nachweislich um die Beiziehung von Angehörigen, anderen nahe stehenden Personen, Vertrauenspersonen und im Umgang mit Menschen in solchen schwierigen Lebenslagen besonders geübten Fachleuten zu bemühen, die die volljährige Person dabei unterstützen können, ihre Entscheidungsfähigkeit zu erlangen. Soweit sie aber zu erkennen gibt, dass sie mit der beabsichtigten Beiziehung anderer und der Weitergabe von medizinischen Informationen nicht einverstanden ist, hat der Arzt dies zu unterlassen."},{"Text":"(3) Kann durch Unterstützung im Sinn des Abs. 2 die Entscheidungsfähigkeit der volljährigen Person hergestellt werden, so ist ihre Einwilligung in die medizinische Behandlung ausreichend, andernfalls ist nach § 253 vorzugehen."},{"Text":"(4) Von einer Aufklärung der von der Behandlung betroffenen Person oder ihrer Unterstützung im Sinn des Abs. 2 ist abzusehen, wenn mit der damit einhergehenden Verzögerung eine Gefährdung des Lebens, die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit oder starke Schmerzen verbunden wären."}]}
|
||||
New_new_para_header: b) nicht entscheidungsfähiger Personen
|
||||
@ -1306,7 +1306,6 @@ New_par: § 855.;{"Text":"Jeder Mitgenosse kann eine gemeinschaftliche Mauer auf
|
||||
New_par: § 856.;{"Text":"Alle Miteigenthümer tragen zur Erhaltung solcher gemeinschaftlichen Scheidewände verhältnißmäßig bey. Wo sie doppelt vorhanden sind; oder das Eigenthum getheilt ist, bestreitet jeder die Unterhaltungskosten für das, was ihm allein gehört."}
|
||||
New_par: § 857.;{"Text":"Ist die Stellung einer Scheidewand von der Art, daß die Ziegel, Latten oder Steine nur auf einer Seite vorlaufen oder abhängen; oder sind die Pfeiler, Säulen, Ständer, Bachställe auf Einer Seite eingegraben; so ist im Zweifel auf dieser Seite das ungetheilte Eigenthum der Scheidewand, wenn nicht aus einer beyderseitigen Belastung, Einfügung, aus anderen Kennzeichen oder sonstigen Beweisen das Gegentheil erhellet. Auch derjenige wird für den ausschließenden Besitzer einer Mauer gehalten, welcher eine in der Richtung gleich fortlaufende Mauer von gleicher Höhe und Dicke unstreitig besitzt."}
|
||||
New_par: § 858.;{"Text":"In der Regel ist der ausschließende Besitzer nicht schuldig, seine verfallene Mauer oder Planke neu aufzuführen; nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Oeffnung für den Gränznachbar Schaden zu befürchten stünde. Es ist aber jeder Eigenthümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nöthige Einschließung seines Raumes, und für die Abtheilung von dem fremden Raume zu sorgen."}
|
||||
New_header: Zweyter Theil.
|
||||
New_header: Zweyte Abtheilung.
|
||||
New desc: Von den persönlichen Sachenrechten.
|
||||
New_header: Siebzehntes Hauptstück.
|
||||
|
@ -16,7 +16,8 @@ fn create_classifier(match_function: &str) -> Result<ClassifierApplicable, Error
|
||||
"contains_at_start" => Arc::new(contains_at_start),
|
||||
"starts_with_number" => Arc::new(starts_with_number),
|
||||
"starts_with_letter" => Arc::new(starts_with_letter),
|
||||
"starts_with_uppercaseletter" => Arc::new(starts_with_letter),
|
||||
"starts_with_dash" => Arc::new(starts_with_dash),
|
||||
"starts_with_uppercaseletter" => Arc::new(starts_with_uppercaseletter),
|
||||
"contains_without_unter" => Arc::new(contains_without_unter),
|
||||
_ => {
|
||||
return Err(Error::new(&format!(
|
||||
|
@ -41,3 +41,7 @@ pub fn starts_with_uppercaseletter(_classifier_name: &str, instance_name: &str)
|
||||
instance_name.starts_with(|c: char| c.is_ascii_uppercase())
|
||||
&& (instance_name.chars().nth(1) == Some('.') || instance_name.chars().nth(1) == Some(')'))
|
||||
}
|
||||
|
||||
pub fn starts_with_dash(_classifier_name: &str, instance_name: &str) -> bool {
|
||||
instance_name.starts_with('-') && (instance_name.chars().nth(1) == Some(' '))
|
||||
}
|
||||
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user