This commit is contained in:
@ -209,7 +209,7 @@ New_par: § 83.;{"Item":[{"Text":"(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder
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New_new_para_header: Schwere Körperverletzung
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New_par: § 84.;{"Item":[{"Text":"(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."},{"Text":"(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht."},{"Text":"(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat."},{"Text":"(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt."},{"List":[{"Text":"(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht"},{"List":[{"List":[{"Text":"1. auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,"},{"Text":"2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder"},{"Text":"3. unter Zufügung besonderer Qualen."}]}]}]}]}
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New_new_para_header: Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
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New_par: § 85.;{"Item":[{"List":[{"Text":"(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig für immer oder für lange Zeit"},{"List":[{"List":[{"Text":"1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,"},{"Text":"2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung,"},{"Text":"2a. eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, oder"},{"Text":"3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten,"}]}]},{"Text":"herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."}]},{"Text":"(2) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge (Abs. 1) beim Verletzten herbeiführt."}]}
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New_par: § 85.;{"Item":[{"List":[{"Text":"(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig für immer oder für lange Zeit"},{"List":[{"List":[{"Text":"1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,"},{"Text":"2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung,"},{"Text":"2a. eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, oder"},{"Text":"3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten,"}]},{"Text":"herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."}]}]},{"Text":"(2) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Dauerfolge (Abs. 1) beim Verletzten herbeiführt."}]}
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New_new_para_header: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
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New_par: § 86.;{"Item":[{"Text":"(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen."},{"Text":"(2) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen."}]}
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New_new_para_header: Absichtliche schwere Körperverletzung
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Reference in New Issue
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