Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelStrafprozeßordnung 1975KundmachungsorganBGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004§/Artikel/Anlage§ 151Inkrafttretensdatum01.01.2008Text10. AbschnittErkundigungen und VernehmungenDefinitionen§ 151. Im Sinne dieses Gesetzes ist1.„Erkundigung“ das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,2.„Vernehmung“ das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihre Rechte im Verfahren.