Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelKartellgesetz 2005KundmachungsorganBGBl. I Nr. 61/2005TypBG§/Artikel/Anlage§ 51Inkrafttretensdatum01.01.2006AbkürzungKartG 2005Index26/01 WettbewerbsrechtTextAusschluss weiterer Gebühren§ 51. Neben den Rahmengebühren nach § 50 sind keine weiteren Gerichtsgebühren zu entrichten; dies gilt auch dann, wenn ein Rechtsmittel erhoben wird.Zuletzt aktualisiert am09.05.2017Gesetzesnummer20004174DokumentnummerNOR40065836