Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelKartellgesetz 2005KundmachungsorganBGBl. I Nr. 61/2005TypBG§/Artikel/Anlage§ 21Inkrafttretensdatum01.01.2006AbkürzungKartG 2005Index26/01 WettbewerbsrechtTextBerechnung von Marktanteilen§ 21. Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes sind Marktanteile nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:1.es ist auf eine bestimmte Ware oder Leistung (§ 23) abzustellen;2.Unternehmen, die in der im § 7 beschriebenen Form miteinander verbunden sind, gelten als ein einziges Unternehmen;3.bei der Berechnung von Anteilen auf dem inländischen Markt sind auch die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmer zu berücksichtigen.Zuletzt aktualisiert am09.05.2017Gesetzesnummer20004174DokumentnummerNOR40065806