Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelEhegesetzKundmachungsorgandRGBl. I S 807/1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978TypBG§/Artikel/Anlage§ 95Inkrafttretensdatum01.07.1978AbkürzungEheGIndex20/02 FamilienrechtTextErlöschen des Aufteilungsanspruchs§ 95. Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.Zuletzt aktualisiert am05.10.2022Gesetzesnummer10001871DokumentnummerNOR12024836alte DokumentnummerN2193811143S