Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelKartellgesetz 2005KundmachungsorganBGBl. I Nr. 61/2005TypBG§/Artikel/Anlage§ 95Inkrafttretensdatum01.01.2006AbkürzungKartG 2005Index26/01 WettbewerbsrechtTextVollziehung§ 95. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut, und zwar1.hinsichtlich des § 3 Abs. 1, des § 10 Abs. 2, des § 18 Abs. 1 und des § 65 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,2.hinsichtlich des § 3 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Finanzen und3.hinsichtlich des IV. Hauptstücks im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.Zuletzt aktualisiert am09.05.2017Gesetzesnummer20004174DokumentnummerNOR40065880