Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelStrafprozeßordnung 1975KundmachungsorganBGBl. Nr. 631/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022TypBG§/Artikel/Anlage§ 429Inkrafttretensdatum01.03.2023AbkürzungStPOIndex25/01 StrafprozessText21. HauptstückVerfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht1. AbschnittVerfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGBVerfahren zur Unterbringung§ 429. Für die Unterbringung eines Betroffenen (§ 48 Abs. 2) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (§ 21 StGB) gelten die Bestimmungen über das Strafverfahren sinngemäß, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.SchlagwortePflichtverteidigungZuletzt aktualisiert am19.01.2023Gesetzesnummer10002326DokumentnummerNOR40250151