Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionKundmachungsorganBGBl. III Nr. 86/1999 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 132/2009§/Artikel/AnlageArt. 113Inkrafttretensdatum01.12.2009TextArtikel 113
(ex-Artikel 93 EGV)Der Rat erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.