Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelKartellgesetz 2005KundmachungsorganBGBl. I Nr. 61/2005TypBG§/Artikel/AnlageAnl. 1Inkrafttretensdatum01.01.2006AbkürzungKartG 2005Index26/01 WettbewerbsrechtTextAnlage(§§ 68 Abs. 1, 94 Abs. 1 Z 1, 111 Abs. 3)(Anm.: jetzt §§ 59 Abs. 3Gemäß § 87 Abs. 1 KartG 2005 gilt die Anlage zum Kartellgesetz 1988, BGBl. Nr. 600/1988, als Anlage zu diesem Bundesgesetz weiter.)
Zolltarif-Nr.
05.15Rohstoffe und Roherzeugnisse tierischen Ursprungs, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; tote Tiere der Kapitel 1 oder 3, zum menschlichen Genuß nicht geeignet
12.03Samen, Sporen und Früchte zur Aussaat
23.01Mehl und Pulver von Fleisch, Innereien, anderem Schlachtanfall, von Fischen, Schaltieren oder Weichtieren, zum menschlichen Genuß nicht geeignet; Grammeln
23.02Kleie und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
23.03Ausgelaugte Rübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr und andere Abfälle von der Zuckerherstellung *); Treber aus Brauereien oder Brennereien *); Rückstände von der Stärkeherstellung und Rückstände ähnlicher Art *)
23.04Ölkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Pflanzenölgewinnung, ausgenommen Bodensatz (Öldraß) *)
23.05Weinhefe; Weinstein, roh
23.06Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, wie sie üblicherweise als Tierfutter verwendet werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
23.07Tierfutter, melassiert oder gezuckert; andere Futtermittelzubereitungen
aus 30.03 BArzneiwaren für die Veterinärmedizin
31.01Guano und andere natürliche, tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt, nicht chemisch aufbereitet
31.02Stickstoffdüngemittel, mineralische oder chemische
31.03Phosphordüngemittel, mineralische oder chemische
31.04Kalidüngemittel, mineralische oder chemische
31.05Andere Düngemittel; Düngemittel dieses Kapitels in Tabletten, Pastillen oder ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger
38.11Desinfektionsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Insekticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nagetiere und Schmarotzer) und dergleichen, in Zubereitungen oder geformt oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf oder in Form von Waren, wie z. B. Schwefelschnitten (Einschlag), Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger
42.01Sattler- und Riemerwaren für alle Tiere (Sättel, Geschirre, Kummete, Zügel, Kniekappen und dergleichen), aus Stoffen aller Art
aus 69.09Tröge, Wannen und ähnliche Behälter, für die Landwirtschaft
73.23 AMilchtransportkannen aus Eisen- oder Stahlblech, verzinnt oder lackiert, auch aus nichtrostendem Blech
73.31 A 2Hufnägel, andere
82.01 BGabeln, Rechen, Schaber, Harken und Kultivatoren
CÄxte, Beile, Haumesser, Keile und ähnliche Werkzeuge mit Schneiden
DSensen und Sicheln, Heumesser und Strohmesser
Eandere Waren dieser Nummer
82.02 A 1Zug- und Einmannsägen und deren Blätter
4Kreissägeblätter
82.09 B 2Hippen, Okulier- und Gärtnermesser
82.13 BGärtnerscheren und Scheren für den landwirtschftlichen Gebrauch sowie andere Scheren, mit Federung
84.06 CKolbenverbrennungsmotoren, andere
aus 84.17 BGetreidetrockenanlagen
84.18 AMilchseparatoren, auch mit Motor
aus 84.21 CPflanzenschutzgeräte, Beregnungsanlagen
aus 84.22 BLadegeräte für Traktoren
84.22 CSeilwinden aller Art
84.24Machinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft und den Gartenbau, zur Vorbereitung, Bearbeitung oder Bestellung des Bodens sowie zur Pflege der Pflanzen, einschließlich der Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze
84.25Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten und Dreschen landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Stroh- und Futtermittelpressen; Rasen- und Grasmähmaschinen; Getreidereinigungsmaschinen (Windsichter), Sortiermaschinen und geräte für Eier, Obst und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit Ausnahme der Müllereimaschinen und apparate der Nummer 84.29
84.26Melkmaschinen und andere Maschinen und Apparate für die Milchwirtschaft
84.27Pressen, Mühlen und andere Geräte zur Herstellung von Wein, Obstwein und dergleichen
84.28Andere Maschinen und Apparate für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- und die Binenzucht einschließlich der Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und der Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht
87.01 ARadtraktoren, auch mit Ansteckraupen
aus 87.02 ALastentransportfahrzeuge *)
87.14 AAnhänger und Ladewagen
44.01Brennholz, in Form von Rundlingen, etc.
aus 44.03Rundholz, auch entrindet, entsplintet oder grob zwei- oder vierseitig zugerichtet die Positionen 20 A, 20 B 2, 91 B, 92, 99 B
44.04Reifholz; Stecken aus Holz, etc.
_______________________*) Jedoch dann nicht, wenn ein Kartell ein Schlüssel(Haupt)produkt erfaßt, für welches die angeführte Ware ein Neben- oder Abfallprodukt ist.*) Jedoch nur, soweit es sich um Motorkarren (Bergbauernfahrzeuge) handelt.Zuletzt aktualisiert am07.09.2018Gesetzesnummer20004174DokumentnummerNOR40207287