Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelUnternehmensgesetzbuchKundmachungsorgandRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2016TypBG§/Artikel/Anlage§ 224Inkrafttretensdatum20.07.2015AbkürzungUGBIndex21/01 HandelsrechtBeachtezum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28TextDRITTER TITELBilanzGliederung§ 224. (1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.(2) Aktivseite:A. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände:1.Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;2.Geschäfts(Firmen)wert;3.geleistete Anzahlungen;II. Sachanlagen:1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;2.technische Anlagen und Maschinen;3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;4.geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;III. Finanzanlagen:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;3.Beteiligungen;4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;5.Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;6.sonstige Ausleihungen.B. Umlaufvermögen:I. Vorräte:1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;2.unfertige Erzeugnisse;3.fertige Erzeugnisse und Waren;4.noch nicht abrechenbare Leistungen;5.geleistete Anzahlungen;II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;2.Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;3.Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;4.sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;III. Wertpapiere und Anteile:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;2.sonstige Wertpapiere und Anteile;IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.C. Rechnungsabgrenzungsposten.D. Aktive latente Steuern.(3) Passivseite:A. Eigenkapital:I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);II. Kapitalrücklagen:1.gebundene;2.nicht gebundene;III. Gewinnrücklagen:1.gesetzliche Rücklage;2.satzungsmäßige Rücklagen;3.andere Rücklagen (freie Rücklagen);IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.B. Rückstellungen:1.Rückstellungen für Abfertigungen;2.Rückstellungen für Pensionen;3.Steuerrückstellungen;4.sonstige Rückstellungen.C. Verbindlichkeiten:1.Anleihen, davon konvertibel;2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;8.sonstige Verbindlichkeiten,davon aus Steuern,davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.D. Rechnungsabgrenzungsposten.AnmerkungZu dieser Bestimmung gibt es im USP folgenden Artikel: Rechnungslegung und Offenlegung der Bilanzbr /EG/EU: Art. 15, BGBl. I Nr. 43/2016SchlagworteRohstoff, Hilfsstoff, Bank, Betriebsausstattung, GrundkapitalZuletzt aktualisiert am07.02.2018Gesetzesnummer10001702DokumentnummerNOR40181521