Bundesrecht konsolidiertBundesrecht konsolidiertwww.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1KurztitelMarkenschutzgesetz 1970 ÜRKundmachungsorganBGBl. Nr. 350/1977§/Artikel/AnlageArt. 3Inkrafttretensdatum01.08.1977TextArtikel III(Anm.: aus BGBl. Nr. 350/1977, zu den §§ 18 Abs. 3, 22, 28 u. 63, BGBl. Nr. 260/1970)Die Gebührenbestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf alle Zahlungen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten geleistet werden oder für Anträge bestimmt sind, die nach dem Inkrafttreten überreicht werden.