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<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><risdok stylesheet="RISJudikaturXML2XHTML11.xsl" h-version="4.1.1_28.09.2021" h-creator="PWRIVIE46.BR2RIS.BR2RISConverter_02.11.2022_08:51:47" h-created="2. November 2022, 08:51:58" xmlns="http://www.bka.gv.at"><metadaten /><nutzdaten><abschnitt nr="1" typ="ns" paperf="h" endnhier="true"><kzinhalt typ="p"><absatz typ="kz" halign="j"><tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Bundesrecht konsolidiert</absatz></kzinhalt><kzinhalt typ="f"><absatz typ="kz" halign="j"><tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Bundesrecht konsolidiert</absatz></kzinhalt><fzinhalt typ="p"><absatz typ="fz" halign="j">www.ris.bka.gv.at<tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Seite <feld code="+PAGE++%5c*+MERGEFORMAT+">2</feld> von <feld code="+NUMPAGES++%5c*+MERGEFORMAT+">2</feld></absatz></fzinhalt><fzinhalt typ="f"><absatz typ="fz" halign="j">www.ris.bka.gv.at<tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Seite <feld code="+PAGE++%5c*+MERGEFORMAT+">1</feld> von <feld code="+NUMPAGES++%5c*+MERGEFORMAT+">1</feld></absatz></fzinhalt><ueberschrift typ="titel" halign="j">Kurztitel</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="kurztitel" halign="j">Gewerbeordnung 1994</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Kundmachungsorgan</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="kundmachungsorgan" halign="j">BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 171/2022</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Typ</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="typ" halign="j">BG</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">§/Artikel/Anlage</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="artikel_anlage" halign="j">§ 365b</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Inkrafttretensdatum</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="ikra" halign="j">01.11.2022</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Abkürzung</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="abkuerzung" halign="j">GewO 1994</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Index</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="index" halign="j">50/01 Gewerbeordnung</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Text</ueberschrift><ueberschrift typ="para" ct="text" halign="c">Daten betreffend andere Rechtsträger als natürliche Personen</ueberschrift><absatz typ="abs" ct="text" halign="j"><gldsym>§ 365b.</gldsym> (1) Die Behörde hat andere Rechtsträger als natürliche Personen in das GISA einzutragen, die ein Gewerbe in der Funktion als Gewerbeinhaber oder Fortbetriebsberechtigte ausüben. Hinsichtlich der genannten Rechtsträger sind folgende Daten in das GISA einzutragen:</absatz><liste><aufzaehlung ebene="1" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">1.</symbol>die Funktion, in der der Rechtsträger das Gewerbe ausübt,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">2.</symbol>die genaue Bezeichnung des Gewerbes,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">3.</symbol>der Standort der Gewerbeberechtigung und die Standorte weiterer Betriebsstätten,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">4.</symbol>die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">5.</symbol>das Datum des Entstehens und der Endigung der Gewerbeberechtigung und des Beginns und der Einstellung der Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">6.</symbol>die Art des Fortbetriebes,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">7.</symbol>die Rechtsform,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">8.</symbol>die GISA-Zahl und die Global Location Number (GLN),</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">9.</symbol>die Firma und die Firmenbuchnummer oder die ZVR-Zahl,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">10.</symbol>beim Gewerbe des Immobilientreuhänders eine Haftungsabsicherung gemäß § 117 Abs. 7 sowie bei Gewerbetreibenden, die die Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung (§ 94 Z 75), sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, oder Versicherungsvermittlung, sei es auch nur als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit (§ 94 Z 76), angemeldet haben, auch</listelem></aufzaehlung><aufzaehlung ebene="2" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">a)</symbol>die Namen der vertretungsbefugten Mitglieder des Leitungsorgans (Hinweis auf das Firmenbuch),</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">b)</symbol>jene anderen Vertragsstaaten des EWR, in denen der Versicherungsvermittler tätig ist einschließlich die Adresse einer ausländischen Niederlassung, Familienname und Vorname des Repräsentanten dieser Niederlassung,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">c)</symbol>die Bezeichnung, Rechtsform und Firmenbuchnummer die Haftung absichernder Unternehmen im Sinne des § 137c Abs. 1 oder 2,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">d)</symbol>einen Hinweis, ob die Absicherung nach § 137c Abs. 1 oder 2 erfolgt,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">e)</symbol>eine Haftungsabsicherung gemäß § 136a Abs. 12,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">f)</symbol>gegebenenfalls entweder die Tätigkeit als Wertpapiervermittler oder als gebundener Vermittler,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">g)</symbol>der Vermerk der Einleitung eines Entziehungsverfahrens und</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">h)</symbol>im Fall von Verständigungen gemäß § 137b Abs. 7, die in diesen enthaltenen Daten,</listelem></aufzaehlung><aufzaehlung ebene="1" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="3">11.</symbol>einen Hinweis, ob das Gewerbe der Versicherungsvermittlung entweder in der Form „Versicherungsagent“ oder in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ ausgeübt wird; bei Gewerblichen Vermögensberatern, sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, dass Versicherungsvermittlung bezüglich Lebens- und Unfallversicherungen zulässig ist sowie bei Gewerbetreibenden, die die Versicherungsvermittlung als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit angemeldet haben, den Vermerk „Nebengewerbe“ bzw. „Nebentätigkeit“, sowie in allen diesen Fällen die Ausübungsform entweder als „Versicherungsagent“ oder als „Versicherungsmakler“,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">12.</symbol>alle Agenturverhältnisse eines Vermittlers einschließlich Versicherungszweig(e), wobei die Meldung gegenüber dem GISA über Abschluss und Beendigung auch durch das Versicherungsunternehmen und zwar auch in automationsunterstützter Form erfolgen kann,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">13.</symbol>bei Gewerbetreibenden, die die Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung (§ 94 Z 75) sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, oder Versicherungsvermittlung, sei es auch nur als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit (§ 94 Z 76), angemeldet haben, wenn eine Berechtigung zum Empfang von Prämien für ein Versicherungsunternehmen oder von für den Kunden bestimmten Beträgen besteht, das Bestehen dieser Empfangsberechtigung sowie der Name des Versicherungsunternehmens,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">14.</symbol>bei Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe (§ 94 Z 5) oder ein dem Baumeistergewerbe entstammendes Teilgewerbe ausüben, der Bestand einer Haftpflichtversicherung im Sinne des § 99 Abs. 7,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">15.</symbol>bei Versicherungsvermittlern im Sinne des § 137 Abs. 2, Immobilientreuhändern im Sinne des § 117, Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe (§ 94 Z 5) oder ein dem Baumeistergewerbe entstammendes Teilgewerbe ausüben und Gewerblichen Vermögensberatern im Sinne des § 136a das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung, und</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">16.</symbol>bei Gewerbetreibenden, die zur Kreditvermittlung befugt sind, in welchen Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR die betreffenden Kreditvermittler im Rahmen der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit ihre Tätigkeit ausüben und ob die Kreditvermittler gebunden sind oder nicht; im Falle von Mitteilungen gemäß § 136g die in diesen Mitteilungen enthaltenen Daten.</listelem></aufzaehlung></liste><absatz typ="abs" ct="text" halign="j">(2) Weiters sind in das GISA einzutragen:</absatz><liste><aufzaehlung ebene="1" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">1.</symbol>Nachsichtsvermerke,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">2.</symbol>die Gründe für die Endigung einer Gewerbeberechtigung,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">3.</symbol>folgende Daten über natürliche Personen, denen ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte eines im GISA einzutragenden anderen Rechtsträgers als einer natürlichen Person zusteht:</listelem></aufzaehlung><aufzaehlung ebene="2" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">a)</symbol>die in § 365a Abs. 1 Z 2 bis 4 genannten Daten,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">b)</symbol>die in § 365a Abs. 2 Z 1 bis 6 und Z 11 genannten Daten,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">c)</symbol>das Sterbedatum,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">d)</symbol>in Fällen, in denen ein Verfahren auf Erteilung einer Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben geführt wurde:</listelem></aufzaehlung><aufzaehlung ebene="3" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="3">aa)</symbol>Nachsichtsvermerke,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">bb)</symbol>Ausgang des Verfahrens, zuständige Behörde sowie das Datum und die Geschäftszahl der Erledigung.</listelem></aufzaehlung><schlussteil ebene="2" art="normal" ct="text">In Fällen, in denen das Verfahren auf Erteilen einer Nachsicht mit Abweisung, Zurückweisung oder Zurückziehen des Antrages geendet hat, hat die Behörde die Daten aus dem GISA nach Ablauf eines Jahres nach der Eintragung zu löschen.</schlussteil><aufzaehlung ebene="1" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">4.</symbol>die in Abs. 1 Z 4, 7 und 9 sowie die in Abs. 2 Z 1 genannten Daten über andere Rechtsträger als natürliche Personen, denen ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte eines im GISA einzutragenden anderen Rechtsträgers als einer natürlichen Person zusteht,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">5.</symbol>folgende Daten über andere Rechtsträger als natürliche Personen, bei denen ein Verfahren auf Erteilung einer Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben geführt wurde und die nicht nach Abs. 1 einzutragen sind:</listelem></aufzaehlung><aufzaehlung ebene="2" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">a)</symbol>die in Abs. 1 Z 4, 7 und 9 sowie die in Abs. 2 Z 1 genannten Daten,</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">b)</symbol>Ausgang des Verfahrens, zuständige Behörde sowie das Datum und die Geschäftszahl der Erledigung.</listelem></aufzaehlung><schlussteil ebene="1" art="normal" ct="text">In Fällen, in denen das Verfahren mit Abweisung, Zurückweisung oder Zurückziehen des Antrages geendet hat, hat die Behörde die Daten aus dem GISA nach Ablauf eines Jahres nach der Eintragung zu löschen.</schlussteil><aufzaehlung ebene="1" art="normal"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">6.</symbol>die Kennzahl Unternehmerregister (KUR).</listelem></aufzaehlung></liste><ueberschrift typ="titel" halign="j">Schlagworte</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="schlagworte" halign="j">Lebensversicherung, Familienname</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Zuletzt aktualisiert am</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="geaendert" halign="j">02.11.2022</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Gesetzesnummer</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="gesnr" halign="j">10007517</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Dokumentnummer</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="doknr" halign="j">NOR40247756</absatz></abschnitt></nutzdaten><layoutdaten paperf="7" paperh="841.95" paperw="595.35" margl="85.05" margr="85.05" margt="85.05" margb="85.05" headerd="28.35" footerd="65.2" gutter="0" gutterpos="0" deftab="35.4" /></risdok> |