risp/data/cache/par-61df172c7b9c987c
philipp 2b2f13239d
All checks were successful
CI/CD Pipeline / test (push) Successful in 37s
add stgb
2024-02-05 15:44:23 +01:00

1 line
6.1 KiB
XML
Raw Blame History

This file contains invisible Unicode characters

This file contains invisible Unicode characters that are indistinguishable to humans but may be processed differently by a computer. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><risdok stylesheet="RISJudikaturXML2XHTML11.xsl" h-version="3.9.4_08.07.2015" h-creator="PWRIVIE23.BR2RIS.BR2RISConverter_14.09.2015_10:51:45" h-created="14. September 2015, 10:51:53" xmlns="http://www.bka.gv.at"><metadaten /><nutzdaten><abschnitt nr="1" typ="ns" paperf="h" endnhier="true"><kzinhalt typ="p"><absatz typ="kz" halign="j"><tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Bundesrecht konsolidiert</absatz></kzinhalt><kzinhalt typ="f"><absatz typ="kz" halign="j"><tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Bundesrecht konsolidiert</absatz></kzinhalt><fzinhalt typ="p"><absatz typ="fz" halign="j">www.ris.bka.gv.at<tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Seite <feld code="+PAGE++%5c*+MERGEFORMAT+">2</feld> von <feld code="+NUMPAGES++%5c*+MERGEFORMAT+">2</feld></absatz></fzinhalt><fzinhalt typ="f"><absatz typ="fz" halign="j">www.ris.bka.gv.at<tab align="z" position="212.6" leader="o" /><tab align="r" position="425.25" leader="o" />Seite <feld code="+PAGE++%5c*+MERGEFORMAT+">1</feld> von <feld code="+NUMPAGES++%5c*+MERGEFORMAT+">1</feld></absatz></fzinhalt><ueberschrift typ="titel" halign="j">Kurztitel</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="kurztitel" halign="j">Strafgesetzbuch</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Kundmachungsorgan</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="kundmachungsorgan" halign="j">BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">§/Artikel/Anlage</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="artikel_anlage" halign="j">§ 34</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Inkrafttretensdatum</ueberschrift><absatz typ="erltext" ct="ikra" halign="j">01.07.2001</absatz><ueberschrift typ="titel" halign="j">Text</ueberschrift><ueberschrift typ="para" ct="text" halign="c">Besondere Milderungsgründe</ueberschrift><absatz typ="abs" ct="text" halign="j"><gldsym>§ 34.</gldsym> (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter</absatz><liste><ziffernliste ebene="1"><listelem ct="text"><symbol stellen="2">1.</symbol>die Tat nach Vollendung des achtzehnten, jedoch vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres oder wenn er sie unter dem Einfluß eines abnormen Geisteszustands begangen hat, wenn er schwach an Verstand ist oder wenn seine Erziehung sehr vernachlässigt worden ist;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">2.</symbol>bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat und die Tat mit seinem sonstigen Verhalten in auffallendem Widerspruch steht;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">3.</symbol>die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">4.</symbol>die Tat unter der Einwirkung eines Dritten oder aus Furcht oder Gehorsam verübt hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">5.</symbol>sich lediglich dadurch strafbar gemacht hat, daß er es in einem Fall, in dem das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe bedroht, unterlassen hat, den Erfolg abzuwenden;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">6.</symbol>an einer von mehreren begangenen strafbaren Handlung nur in untergeordneter Weise beteiligt war;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">7.</symbol>die Tat nur aus Unbesonnenheit begangen hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">8.</symbol>sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="2">9.</symbol>die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefaßter Absicht begangen hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">10.</symbol>durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">11.</symbol>die Tat unter Umständen begangen hat, die einem Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrund nahekommen;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">12.</symbol>die Tat in einem die Schuld nicht ausschließenden Rechtsirrtum (§ 9) begangen hat, insbesondere wenn er wegen vorsätzlicher Begehung bestraft wird;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">13.</symbol>trotz Vollendung der Tat keinen Schaden herbeigeführt hat oder es beim Versuch geblieben ist;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">14.</symbol>sich der Zufügung eines größeren Schadens, obwohl ihm dazu die Gelegenheit offenstand, freiwillig enthalten hat oder wenn der Schaden vom Täter oder von einem Dritten für ihn gutgemacht worden ist;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">15.</symbol>sich ernstlich bemüht hat, den verursachten Schaden gutzumachen oder weitere nachteilige Folgen zu verhindern;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">16.</symbol>sich selbst gestellt hat, obwohl er leicht hätte entfliehen können oder es wahrscheinlich war, daß er unentdeckt bleiben werde;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">17.</symbol>ein reumütiges Geständnis abgelegt oder durch seine Aussage wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">18.</symbol>die Tat schon vor längerer Zeit begangen und sich seither wohlverhalten hat;</listelem><listelem ct="text"><symbol stellen="3">19.</symbol>dadurch betroffen ist, daß er oder eine ihm persönlich nahestehende Person durch die Tat oder als deren Folge eine beträchtliche Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder sonstige gewichtige tatsächliche oder rechtliche Nachteile erlitten hat.</listelem></ziffernliste></liste><absatz typ="abs" ct="text" halign="j">(2) Ein Milderungsgrund ist es auch, wenn das gegen den Täter geführte Verfahren aus einem nicht von ihm oder seinem Verteidiger zu vertretenden Grund unverhältnismäßig lange gedauert hat.</absatz></abschnitt></nutzdaten><layoutdaten paperf="7" paperh="841.95" paperw="595.35" margl="85.05" margr="85.05" margt="85.05" margb="85.05" headerd="28.35" footerd="65.2" gutter="0" gutterpos="0" deftab="35.4" /></risdok>